Abgeschickt von Dirk Baumeister am 02 Juni, 2006 um 11:22:38
Antwort auf: Gartengestaltung im legal bebauten Aussenbereich von privatier am 02 Juni, 2006 um 03:20:40:
Im Außenbereich ist (fast) alles genehmigungspflichtig, spätestens wenn es sich um eine bauliche Anlage handelt. Dazu gehören z. B. auch Vordächer, das Gartenhaus und der Schwimmteich.
: hallo,
: fakten: bayern Aussenbereich,
: bestehendes Haus, Nebengebäude, Doppelgarage
: auf ca 2000 qm grund im katasteramt als haus, hof und
: gartenfläche deklariert. angrenzend landwirtschaftliche fläche unter 2500 qm, nunmehr ebenso als hausgarten von der berufsgenossenschaft für
: land und forsten als bescheid mitgeteilt.
: ist aussenbereich gleich aussenbereich oder
: wird unterschieden von "bestand als Garten..." zum
: Haus...
: geplant:
: himmelteich (schwimmteich) als funktionale regenpufferung mit überlauf auf eigenem grundstück
: ( garten )
: einholung erlaubnis Naturschutzbehörde ...
: baugenehmigungspflicht entfällt meines erachtens...
: himmelteich ist kein schwimmbecken...das technische
: anlagen für speisung und filterung hat.....
: gartenhaus vom baumarkt:
: da tritt unsicherheit auf...
: obwohl als gartenland "beschieden" teilte mir ein
: technischer angestellte baubehörde mit, dass ein
: plan eines architekten und bild vom beabsichtigten
: gartenhaus mit einer baugenehmigung beim bauamt einzureichen sei....
: stimmt das?
:
: zum abschluss noch:
: zwischen garage und nebengebäude sind ca 2 m durchgang
: ich möchte gerne eine art "stütz" einbauen...
: entweder eine mauer mit rundbogen oder sichtschutzelemt
: auf eine "pergola"...
: da bauliche anlagen nur als baulich anlage gelten
: und genehmigt werden müssen, wenn diese mit dem erdboden verbunden sind, frage:
: wenn ich einen querbalken an der garagenmauer und am nebengebäude andübble und einen tragbalken darauf setze... oder zwei... und darauf ein kleines dach
: erstelle... oder eine Tortüre / schiebetüre herunter hängen lasse, ist das eine genehmigungspflichtige
: anlage?
: pp