Gartengestaltung im legal bebauten Aussenbereich


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Abgeschickt von privatier am 02 Juni, 2006 um 03:20:40:

hallo,

fakten: bayern Aussenbereich,
bestehendes Haus, Nebengebäude, Doppelgarage
auf ca 2000 qm grund im katasteramt als haus, hof und
gartenfläche deklariert. angrenzend landwirtschaftliche fläche unter 2500 qm, nunmehr ebenso als hausgarten von der berufsgenossenschaft für
land und forsten als bescheid mitgeteilt.

ist aussenbereich gleich aussenbereich oder
wird unterschieden von "bestand als Garten..." zum
Haus...

geplant:

himmelteich (schwimmteich) als funktionale regenpufferung mit überlauf auf eigenem grundstück
( garten )

einholung erlaubnis Naturschutzbehörde ...
baugenehmigungspflicht entfällt meines erachtens...
himmelteich ist kein schwimmbecken...das technische
anlagen für speisung und filterung hat.....

gartenhaus vom baumarkt:

da tritt unsicherheit auf...
obwohl als gartenland "beschieden" teilte mir ein
technischer angestellte baubehörde mit, dass ein
plan eines architekten und bild vom beabsichtigten
gartenhaus mit einer baugenehmigung beim bauamt einzureichen sei....

stimmt das?


zum abschluss noch:

zwischen garage und nebengebäude sind ca 2 m durchgang
ich möchte gerne eine art "stütz" einbauen...
entweder eine mauer mit rundbogen oder sichtschutzelemt
auf eine "pergola"...

da bauliche anlagen nur als baulich anlage gelten
und genehmigt werden müssen, wenn diese mit dem erdboden verbunden sind, frage:

wenn ich einen querbalken an der garagenmauer und am nebengebäude andübble und einen tragbalken darauf setze... oder zwei... und darauf ein kleines dach
erstelle... oder eine Tortüre / schiebetüre herunter hängen lasse, ist das eine genehmigungspflichtige
anlage?

pp





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