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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 25 Mai, 2006 um 13:19:34

Antwort auf: von Harald Weber am 25 Mai, 2006 um 11:57:24:

Nach Ihrer Beschreibung können Sie eigentlich kein Haus kaufen sondern "nur" eine Eigentumsanteil nach WEG an mehreren Etagen eines Hauses. Wenn die Vermutung stimmt muß es eine Teilungserklärung und Aufteilungspläne geben, aus denen eindeutig hervorgeht, welche Rechte und Pflichten mit welchem Eigentumsanteil zusammen hängen und wie die Kosten verteilt werden. Alles weitere ergibt sich dann aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

: Hallo,

: wir planen ein Haus zu kaufen. (reihenendhaus)

: Das Haus hat Hanglage.

: Durch die Hanglage ist das Kellergeschoß an der Hausrückseite ebenerdig.

: Laut Grundrissen gehören 2 Räume im Keller zu einer eigenen Wohnung, welche sich über 3 nebeneinanderliegende Reihenhäuser erstreckt.

: Diese beiden Räume sind auch nicht Gegenstand des Kaufobjektes.

: Meine Frage ist nun, wem gehört die Fassade dieser beiden Räume?

: Hat der Eigentümer dieser Wohnung ein Mitspracherecht bei der Sanierung der Fassade?

: Muss er sich bei einer Fassadensanierung beteiligen bzw. hat er Anteilige Kosten einer Dachsanierung zu tragen??

: Gibt es andere Baurechtliche/Steuerrechtliche Schwierigkeiten die in diesem Fall zu beachten sind???

: Das Gebäude steht in Baden Württemberg





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