Abgeschickt von Passau am 18 Mai, 2006 um 12:42:28
Antwort auf: Höhe der Grenzbepflanzung bei aufgeschüttetem Nachbargrundstück von Steph am 17 Mai, 2006 um 00:08:02:
Bepflanzungen unterfallen nicht den Baugesetzen; die entsprechenden Regelungen finden sich in Art. 43-54 AGBGB (Ausführungsgesetz zum BGB)