Abgeschickt von Steph am 17 Mai, 2006 um 00:08:02
Wenn der Fußboden im Erdgeschoß und damit auch die Terrasse eines benachbarten Hauses durch Aufschüttung 2 m über dem gewachsenen Boden an der Grundstücksgrenze liegt und die Grundstücksgrenze etwa 10 m vom äußeren Rand des Hügels entfernt liegt, darf dann die Bepflanzung an der Grundstücksgrenze um diese 2 m höher wachsen als in der Bauordnung (BY) vorgesehen? Es geht hier in erster Linie um Sichtschutz.