Abgeschickt von Peter Fahn am 16 Mai, 2006 um 23:11:47:
Antwort auf: Einfügen von 2 Stichstraßen von Mimi am 15 Mai, 2006 um 12:31:58:
: Hallo zusammen,
: ich habe Land geerbt, das wird jetzt erschlossen, dann vermessen und in Parzellen aufgeteilt. Es sollen 2 Stichstraßen zu einem hinterem noch unbebautem Stück Grünland eingefügt werden.
Liebe Mimi,
mit den Angaben kann ich ehrlich gesagt wenig anfangen. Wichtig wären folgende Angaben:
- liegt das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans?
- wenn ja, sind dort öffentliche oder private Stichstraßen festgelegt? Sind gar keine privaten Straßen festgesetzt worden?
- Wer übernimmt die Parzellierung? gibt es ein Umlegungsverfahren?
- wer ist bzw. wer wird Eigentümer der Stichstraßen. Gehen Versorgungsleitungen durch. Sind Leitungsrechte, Fahr- und Benutzungsrechte angedacht? Sind Miteigentumsanteile vorhanden?
- und - und - und.
- gibt es schon vertragliche Regelungen, wenn ja, welche?
Die Problematiken und Zusammenhänge sind wohl für einen Forumsbeitrag ein bisserl zu komplex.
Gruss Peter Fahn
: Meine Fragen nun:
: - Wie verhält es sich rechtlich mit den Straßen gegenüber der neuen angrenzenden Grundstückskäufer?
: - Wie verhält es sich rechtlich wegen der Haftung auf den Straßen, wenn z.B. jemand dort fällt?
: - Wer muss die 2 Straßen bezahlen und wann? Wie ist das rechtlich geregelt?
: - Ab wann muss man die Straßen pflastern/teeren lassen und wer?
: - Können die Straßen auch als ungepflasterte Wege verbleiben?
: - Reicht ein Schild pro Straße aus, wo drauf steht, dass das ein Privatweg ist und Betreten auf eigene Gefahr erfolgt? Haftung ausgeschlossen?
: MfG
: Mimi