Abgeschickt von Mimi am 15 Mai, 2006 um 12:31:58
Hallo zusammen,
ich habe Land geerbt, das wird jetzt erschlossen, dann vermessen und in Parzellen aufgeteilt. Es sollen 2 Stichstraßen zu einem hinterem noch unbebautem Stück Grünland eingefügt werden.
Meine Fragen nun:
- Wie verhält es sich rechtlich mit den Straßen gegenüber der neuen angrenzenden Grundstückskäufer?
- Wie verhält es sich rechtlich wegen der Haftung auf den Straßen, wenn z.B. jemand dort fällt?
- Wer muss die 2 Straßen bezahlen und wann? Wie ist das rechtlich geregelt?
- Ab wann muss man die Straßen pflastern/teeren lassen und wer?
- Können die Straßen auch als ungepflasterte Wege verbleiben?
- Reicht ein Schild pro Straße aus, wo drauf steht, dass das ein Privatweg ist und Betreten auf eigene Gefahr erfolgt? Haftung ausgeschlossen?
MfG
Mimi