Abgeschickt von Peter Fahn am 10 Mai, 2006 um 21:42:08:
Antwort auf: garagendach von f. müller am 08 Mai, 2006 um 23:42:33:
Lieber Hr. Müller,
leider rührt sich aus NRW niemand - bis jetzt zumindest. Naja, da habe ich mal als bayerischer Freistaatler im NRW-Landesrecht "gewildert". Bei den Abstandsflächen bin ich fündig geworden; dort gilt ein Baurecht von max. 9m GARAGENlänge, (in Bayern: 8m WANDlänge). Meiner Ansicht nach dürfte die Länge überschritten sein; bitte dies aber mit dem örtlichen Bauamt definitiv abklären.
Gruss Peter Fahn
: neben unserem grundstück wurde von unserem nachbarn eine garage neben unserem grundstück mit einer länge von 9 m gebaut. die garage hat ein satteldach. die länge des daches beträgt an unserer grundstücksgrenze ca 10,50 m.
: 2 fragen:
: 1. muss ich als nachbarn nicht einem satteldach zustimmen, wenn die garage wie jetzt geschehen gerade mit einem abstand von 1 m parallel zu unserer grundstücksgrenze verläuft?
: 2.mir ist bekannt, dass eine garage eine maximallänge von 9 m an der grundstücksgrenze haben darf. ist es erlaubt daß das satteldach durch regenrinne etc. eine länge von über 10,50 m parallel zu unserer grundstücksgrenze haben darf?
: wir schauen nun mehr auf 10-11 m dachfläche des nachbarn
: vielen dank , für eine rasche beantwortung wäre ich ihnen dankbar
: f. müller