Abgeschickt von f. müller am 08 Mai, 2006 um 23:42:33
neben unserem grundstück wurde von unserem nachbarn eine garage neben unserem grundstück mit einer länge von 9 m gebaut. die garage hat ein satteldach. die länge des daches beträgt an unserer grundstücksgrenze ca 10,50 m.
2 fragen:
1. muss ich als nachbarn nicht einem satteldach zustimmen, wenn die garage wie jetzt geschehen gerade mit einem abstand von 1 m parallel zu unserer grundstücksgrenze verläuft?
2.mir ist bekannt, dass eine garage eine maximallänge von 9 m an der grundstücksgrenze haben darf. ist es erlaubt daß das satteldach durch regenrinne etc. eine länge von über 10,50 m parallel zu unserer grundstücksgrenze haben darf?
wir schauen nun mehr auf 10-11 m dachfläche des nachbarn
vielen dank , für eine rasche beantwortung wäre ich ihnen dankbar
f. müller