Abgeschickt von Dirk Baumeister am 08 Mai, 2006 um 15:51:59
Antwort auf: Gewährleistung von Reparaturleistungen von Guy S. am 07 Mai, 2006 um 09:19:55:
... die VOB/B sieht nur vier Jahre Gewährleistung vor. Die fünf Jahre entstammen den Regelungen des BGB.