Gewährleistung von Reparaturleistungen


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Abgeschickt von Guy S. am 07 Mai, 2006 um 09:19:55

Ursache: Der Immobilienmarkt sieht sich zunehmend einem durch den Kapitalmarkt dominierten Assetmanagement in Immobilien konfrontiert. D.h. große Immobilieneigentümer betreiben ein gezieltes Portfoliomanagement im Bereich der Instandhaltung und Instandsetzung ihrer Immobilien. Das führt konkret dazu , dass zunehmend keine kompleten Bauleistungen aus technischer Sicht gefordert werden, sondern kleine Reparaturarbeiten im Umfang von 300-600 € jedoch die Gewährleistung auf die Leistung bei 5 Jahre bleibt. Kurz vor Ablauf der Gewährleistungsfrist wird dann auch noch "gezielt" ein Gewährleistungsmangel angezeigt.

Die VOB/B regelt die Gewährleistungsfristen für Bauleistungen im Bauwesen. Sie ist jedoch eher für umfassenden in sich geschlossene Bauleistungen geschrieben worden. Für kleine Maßnahmen sieht die VOB ein Prozedere vor, dass in keinem Verhältnis zur damaligen Bauleistung steht.

Die Frage ist, ob auf eine Klein-Reparaturleistung überhaupt eine Gewährleistung von 5 Jahren gemäß VOB/B erhoben werden kann.

Beispiele:

Wie sieht es mit kleinen Reparaturleistungen an Bauleistungen aus, deren Gewährleistungsfrist längst verjährt ist? Zum Beispiel:

1. Die 0,3 qm große Putzausbesserung auf der 10 qm großen Wand? Muß auf die "Anschlussstellen" an den alten Putz Gewährleistung gegeben werden?
Was ist mit Rissen in diesem Bereich.

2. In einem Bad werden 2 Fliesen im Bereich der Dusche ausgetauscht. Wie sieht es mit der Haftung der neuen Fliesen an der Wand aus? Ist die weitere Fliesung nach zwei Jahren undicht, werden die Reparaturfliesen nach 5 Jahren ebenfalls von der Wand fallen.

Oder: Es kommt in den ersten 5 Jahren nach der Reparaturmaßnahme zu Feuchtigkeitsbildung in der Wand des Bades.Wer ist für die Abdichtung Dusche verantwortlich?

Es sei noch mal darauf hingewiesen, dass eine rechtliche Klärung mittels Gutachter in keinem Verhältnis zu der ursprünglichen Bauleistung steht.

Im konkreten sieht es doch so aus, dass die VOB nicht für Klein-Reparaturleistungen geschrieben worde und im Streitfall einen Viel zu langen Klärungsprozess vorsieht.

Abschließende Frage:

Wie lang muss man auf Reparaturmaßnahmen und Kleininstandsetzungen für Bauleistungen Gewährleistung geben.

Vielen Dank für Antworten

Gruß

Guy S.



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