Abgeschickt von Peter Fahn am 06 Mai, 2006 um 15:45:36:
Antwort auf: 22m Wasserturm ca 2.80m vom Nachbargrundstück entfernt von Herr Schwartzwald am 06 Mai, 2006 um 12:56:26:
Lieber Herr Schwartzwald,
Sie brauchen die Erlaubnis der Denkmalschutzbehörde (Bayern: DSchG - Art. 6). Wenn Sie das Denkmal ohne Zustimmung verändern, gibts Ärger.
Gruss P. Fahn
: Ich möchte meinen ca.22m Wasserturm der unter Denkmalschutz steht als Wohnung ausbauen. Der Abstand zum Nachbarn beträgt ca 2.70m zur Grundstücksgrenze. Kann und
: darf ich Fenster zur Nachbarseite einstemmen trotz Nichteinwilligung der Denkmalschutzbehörde?
: Zusatzinfo:
: -Ein Bebauungsplan liegt nicht vor.
: -Der Turm liegt mitten im Ortskern.
: -Denkmalschutz hat verlauten lassen das keine Fenster eingebracht werden dürfen (Bauerhaltung soll erhalten bleiben.)
: -Muss ich den Nachbarn fragen wegen extreme nähe zum Grundstück und extreme Höhe des Gebäudes?
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