22m Wasserturm ca 2.80m vom Nachbargrundstück entfernt


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Abgeschickt von Herr Schwartzwald am 06 Mai, 2006 um 12:56:26

Ich möchte meinen ca.22m Wasserturm der unter Denkmalschutz steht als Wohnung ausbauen. Der Abstand zum Nachbarn beträgt ca 2.70m zur Grundstücksgrenze. Kann und
darf ich Fenster zur Nachbarseite einstemmen trotz Nichteinwilligung der Denkmalschutzbehörde?
Zusatzinfo:
-Ein Bebauungsplan liegt nicht vor.
-Der Turm liegt mitten im Ortskern.
-Denkmalschutz hat verlauten lassen das keine Fenster eingebracht werden dürfen (Bauerhaltung soll erhalten bleiben.)
-Muss ich den Nachbarn fragen wegen extreme nähe zum Grundstück und extreme Höhe des Gebäudes?




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