Abgeschickt von tobias haubelt am 17 April, 2006 um 12:06:33
Man stelle sich folgenden Fall vor:
A erwirbt ein Grundstück und stellt noch vor dem Kauf fest, dass Nachbar B das Grundstück mit einer Holzhütte widerrechtlich überbaut hat. A und B einigen sich über die Entfernung der Holzhütte. Nach einigen Monaten beschließt B, die Holzhütte neu zu errichten und zwar exakt auf die Grundstücksgrenze zu A. Der B ist der Meinung, dass der Anbau genehmigungsfrei ist.
Die Holzhütte des B soll als Lager/Werkstatt dienen und ist direkt an ein Holzhaus angebaut, welches dauerhaft als Wohnung dient. Das Holzhaus ist dem hörensagen nach ein Schwarzbau.
Ist die direkte Grenzbebauung des B zulässig und genehigungsfrei?
Über Ihre Antworten würde ich mich sehr freuen.