Re: Bestandschutz für Schmiede/Dreherei im Außenbereich


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 23 Maerz, 2006 um 13:36:45

Antwort auf: Bestandschutz für Schmiede/Dreherei im Außenbereich von Maschinenbauer am 22 Maerz, 2006 um 17:18:01:

Die Nutzung als "Schmiede und Dreherei" setzt eine gewerbliche Nutzung voraus. Die Intensität der Nutzung ist meines Wissens nicht vorgeschrieben. Es könnte ja z. B. auch mal einen Zeitlang keinen Pächter geben o.ä. Ich würde die Frage an die Behörde richten und mal sehen, was die dazu sagen.

: Eine Halle (Baujahr 1950) im Außenbereich - NRW - genehmigt als Dreherei und Schmiede wurde bis 1999 von einer Maschinenbaufirma gewerblich genutzt. Nach einer ca. 2-jährigen Unterbrechung (Eigentümerwechsel) wurde die Halle ab 2001 nur noch privat und in geringem Umfang als Metallwerkstatt bis heute weiterbetrieben.

: Frage 1:
: besteht der Bestandschutz für die "Genehmigung als Schmiede und Dreherei" unabängig von der Betriebsform privat oder gewerblich?
: Falls Antwort "unabhängig" Frage 2:
: wie intensiv muss die Werkstatt betrieben werden (z.B. mindestens 1 Tag pro Woche?) um die Nutzung ím o.g. Sinn aufrecht zu erhalten; welche Nachweise hierzu kann die Bauaufsicht einfordern





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