Abgeschickt von Maschinenbauer am 22 Maerz, 2006 um 17:18:01
Eine Halle (Baujahr 1950) im Außenbereich - NRW - genehmigt als Dreherei und Schmiede wurde bis 1999 von einer Maschinenbaufirma gewerblich genutzt. Nach einer ca. 2-jährigen Unterbrechung (Eigentümerwechsel) wurde die Halle ab 2001 nur noch privat und in geringem Umfang als Metallwerkstatt bis heute weiterbetrieben.
Frage 1:
besteht der Bestandschutz für die "Genehmigung als Schmiede und Dreherei" unabängig von der Betriebsform privat oder gewerblich?
Falls Antwort "unabhängig" Frage 2:
wie intensiv muss die Werkstatt betrieben werden (z.B. mindestens 1 Tag pro Woche?) um die Nutzung ím o.g. Sinn aufrecht zu erhalten; welche Nachweise hierzu kann die Bauaufsicht einfordern