Abgeschickt von Sandra am 23 Maerz, 2006 um 13:35:42:
Antwort auf: Kann der Bautrräger den Schlüssel einbehalten wenn man Mängel vorab vom Kaufpreis abziehen will?? von Gordon Clemens am 21 Maerz, 2006 um 09:33:51:
Ab zum fachkundigen Anwalt. Ihr Problem ist, dass sie keine Fertigstellungsbürgschaft oder ähnliches haben, oder ? Unklarheiten in der Teilungserklärung ? Was soll das genau sein ?
: Hallo,
: wir haben letztes Jahr eine ETW gekauft.
: Eine Zahlung von 96,5 % des Kaufpreises ist erst nach Übergabe fällig.
: Ende Märze diesen Jahres soll die Wohnung nach KV übergeben werden.
: Inzwischen sind uns einige Mängel und Unklarheiten in der Teilungserklärung aufgefallen.
: Die Mängel ließen wir durch eine Bausachverständige qualifizieren und bewerten.
: Desweiteren wurden Brandschutztüren in den Kaufunterlagen beschrieben die nicht verbaut wurden.
: Alles in allem werden die Diskrepanzen und Mängel höher bewertet als die vereinbarten 3,5% Prozent des Kaufpreises.
: Somit wollen wir diesen Betrag schon vorab von den 96,5% des Kaufpreises abziehen um das einzige Druckmittel zu behalten das wir haben.
: Daher die Frage:
: Kann der Bauträger sich weigern uns die Wohnung zu übergeben wenn wir ihm vorab diesen Betrag abziehen???
: Wie sieht hier die rechtliche Situation aus???
: Vielen Dank schon vorab für Ihre Antworten.
: Gruß
: Gordon Clemens