Kann der Bautrräger den Schlüssel einbehalten wenn man Mängel vorab vom Kaufpreis abziehen will??


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Abgeschickt von Gordon Clemens am 21 Maerz, 2006 um 09:33:51

Hallo,

wir haben letztes Jahr eine ETW gekauft.
Eine Zahlung von 96,5 % des Kaufpreises ist erst nach Übergabe fällig.
Ende Märze diesen Jahres soll die Wohnung nach KV übergeben werden.
Inzwischen sind uns einige Mängel und Unklarheiten in der Teilungserklärung aufgefallen.
Die Mängel ließen wir durch eine Bausachverständige qualifizieren und bewerten.
Desweiteren wurden Brandschutztüren in den Kaufunterlagen beschrieben die nicht verbaut wurden.

Alles in allem werden die Diskrepanzen und Mängel höher bewertet als die vereinbarten 3,5% Prozent des Kaufpreises.

Somit wollen wir diesen Betrag schon vorab von den 96,5% des Kaufpreises abziehen um das einzige Druckmittel zu behalten das wir haben.

Daher die Frage:

Kann der Bauträger sich weigern uns die Wohnung zu übergeben wenn wir ihm vorab diesen Betrag abziehen???

Wie sieht hier die rechtliche Situation aus???

Vielen Dank schon vorab für Ihre Antworten.

Gruß
Gordon Clemens



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