Abgeschickt von M.Büttner am 15 Maerz, 2006 um 15:22:48
Antwort auf: Schutzstreifen von Bürgergemeinschaft am 15 Maerz, 2006 um 11:38:02:
Frage 1: 20 m (geltendes Baurecht = rechtskräftiger B-Plan)
Frage 2: Was soll man dazu sagen? Die Beurteilung ist Sache der Gemeinde, die die Erforderlichkeit im B-Planverfahren gutachterlich zu klären und in die Abwägung einzustellen hat.
M.Büttner