Abgeschickt von Bürgergemeinschaft am 15 Maerz, 2006 um 11:38:02
Zwischen einer Wohnsiedlung und einem angenzenden Gewerbegebiet ist ein 20m breiter Schutzstreifen im B-Plan ausgewiesen. Wie breit muss hier dieser Streifen nach geltendem Baurecht mindestens sein? Ist ein Schutzstreifen zwingend erforderlich?