Abgeschickt von Erich Bauer am 26 Februar, 2006 um 17:37:15
Antwort auf: wasserhausanschluß von kerry am 26 Februar, 2006 um 12:16:12:
Die Kommunalabgabengesetze der Bundesländer ermächtigen die Gemeinden, in ihren einschlägigen Satzungen eine solche Kostenerstattung vorzusehen.