Abgeschickt von kerry am 26 Februar, 2006 um 12:16:12
in einer stadt wurde die straße neu saniert im selben zuge die trink- abwasser und regenwasserleitung erneuert ist diese stadt berechtigt die dafür entstandenen kosten auf den hauseigentümer umzulegen für das was außerhalb der grundstücksgrenze erneuert wurde