Abgeschickt von Elise am 20 Februar, 2006 um 14:54:56
Hallo, ich habe folgende Frage, ab wann ist eine Einfriedung als ortsüblich zu betrachten? In der Regel ist es doch so, dass jeder eine etwas andere Einfriedung wählt, auch was die Höhe der Einfriedung betrifft. Der Nachbar kann eine ortsübliche Einfriedung wählen und nur wenn die Ortsüblichkeit nicht festgestellt werden kann, muss die im Nachbarrecht festgelegte Einfriedung errichtet werden. Was ist wenn der Nachbar nach Errichtung einfach behauptet, die Einfriedung wäre nicht ortsüblich und den Nachbarn verklagt? Wer kennt Urteile und hat Erfahrungen gesammelt?