Abgeschickt von Dirk Baumeister am 19 Februar, 2006 um 07:43:50
Antwort auf: Fahrradschuppen trotz Grundbucheintrag möglich? von Unbekannt am 18 Februar, 2006 um 18:02:53:
... und das steht im GRUNDBUCH???? Das klingt mehr nach einem Text eines Bebauungsplanes.
Da "Nebengebäude aller Art" ausgeschlossen sind, würde ich davon ausgehen, keinen Schuppen bauen zu dürfen. Rückfrage bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde wird da zur Klärung beitragen.
: Hallo,
: folgender Text ist im Grundbuch eingetragen;
: Entlang der gemeinsamen Grenze darf auf das Grundstück in einer Breite von 6 m kein Gebäude und keine bauliche Anlage errichtet werden, insbesondere auch nicht Garagen, Nebengebäude aller Art oder Pkw-Stellplätze (überdacht oder nicht überdacht). Die Bautiefe des Gebäudes wird auf 10 m beschränkt, ausgehend von einem zur Strasse freizuhaltenden Grundstückstreifen in einer Breite von 5 m. Die Traufhöhe an einem zu errichtenden Gebäude wird gegen die Strasse auf 4,50 m beschränkt, auf Gartenseite auf 5,5 m.
: Meine Frage, darf man dennoch einen Fahrradschuppen aufstellen, der Mülltonnen und Fahrräder behebergt?
: Vielen Dank für die Antwort