Abgeschickt von Unbekannt am 18 Februar, 2006 um 18:02:53
Hallo,
folgender Text ist im Grundbuch eingetragen;
Entlang der gemeinsamen Grenze darf auf das Grundstück in einer Breite von 6 m kein Gebäude und keine bauliche Anlage errichtet werden, insbesondere auch nicht Garagen, Nebengebäude aller Art oder Pkw-Stellplätze (überdacht oder nicht überdacht). Die Bautiefe des Gebäudes wird auf 10 m beschränkt, ausgehend von einem zur Strasse freizuhaltenden Grundstückstreifen in einer Breite von 5 m. Die Traufhöhe an einem zu errichtenden Gebäude wird gegen die Strasse auf 4,50 m beschränkt, auf Gartenseite auf 5,5 m.
Meine Frage, darf man dennoch einen Fahrradschuppen aufstellen, der Mülltonnen und Fahrräder behebergt?
Vielen Dank für die Antwort