Re: Baulast oder/und Dienstbarkeit


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Abgeschickt von Nils Jagnow am 10 Februar, 2006 um 08:35:16

Antwort auf: Baulast oder/und Dienstbarkeit von jam am 08 Februar, 2006 um 21:55:39:

Dienstbarkeiten sind privat-rechtliche Regelungen, während Baulasten öffentlich-rechtlich Regelungen mit Privaten sind.

Baulasten beziehen sich immer auf das Grundstück, Grunddienstbarkeiten auf die Eigentümer. D.h., wenn sie keine Entwässerungsbaulast, sondern eine Grunddienstbarkeit vereinbaren, muss bei einem Wechsel der Eigentümer diese neu vereinbart werden. Die Baulast bleibt bis zu ihrer Löschung bestehen.



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