Abgeschickt von jam am 08 Februar, 2006 um 21:55:39
Wodurch unterscheidet sich eine eingetragene Entwässerungsbaulast nach §71 Landesbauordnung (BW) von einer im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeit zu Lasten eines Grundstücks? Vor-/Nachteile?
Danke!
Jam