Abgeschickt von Büttner am 27 Januar, 2006 um 09:50:37
Antwort auf: 5.Änderung des bebauungsplan in der vereinfachten Form von renate Beitat am 26 Januar, 2006 um 19:51:34:
Im erforderlichen Änderungsverfahren zum B-Plan findet eine öffentliche Auslegung statt, bei der Sie Ihre Bedenken vortragen können. Diese müssen von der Gemeinde sachgerecht unter Berücksichtigung aller anderen Interessen abgewogen werden.
Gruss,
M. Büttner