Abgeschickt von renate Beitat am 26 Januar, 2006 um 19:51:34
Lt. Bebaungsplan kann auf dem gegenüberliegenden Grundstück ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage gebaut werden. Jetzt soll ein Doppelhaus mit Dreifachgarage und Büroaufbau auf der Garage gebaut werden. Kann das verhindert werden.