Re: Wohnen im Außenbereich


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Erich Bauer am 21 Januar, 2006 um 21:00:28

Antwort auf: Wohnen im Außenbereich von R.R. am 21 Januar, 2006 um 14:41:24:

: Kann man bei einer 1995 erteilten Baugenehmigung im Außenbereich zu Erholungszwecken (Blockbohlenhütte - Gebäude steht noch) davon ausgehen, daß ein auf diesem Grundstück geplantes Wohnhaus ebenfalls genehmigungsfähig ist?

Nein!



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]