Abgeschickt von Erich Bauer am 21 Januar, 2006 um 21:00:28
Antwort auf: Wohnen im Außenbereich von R.R. am 21 Januar, 2006 um 14:41:24:
: Kann man bei einer 1995 erteilten Baugenehmigung im Außenbereich zu Erholungszwecken (Blockbohlenhütte - Gebäude steht noch) davon ausgehen, daß ein auf diesem Grundstück geplantes Wohnhaus ebenfalls genehmigungsfähig ist?
Nein!