Abgeschickt von R.R. am 21 Januar, 2006 um 14:41:24
Kann man bei einer 1995 erteilten Baugenehmigung im Außenbereich zu Erholungszwecken (Blockbohlenhütte - Gebäude steht noch) davon ausgehen, daß ein auf diesem Grundstück geplantes Wohnhaus ebenfalls genehmigungsfähig ist? Im Rahmen der Bauvoranfrage stimmen alle zu beteiligenden Stellen zu, Gemeinde ebenfalls, Baubehörde sieht jetzt nach mdl. Auskunft fast keine Möglichkeit der Genehmigung (Bauvoranfrage noch nicht beschieden).