Abgeschickt von M. Büttner am 19 Januar, 2006 um 08:36:09
Antwort auf: Wohnhaus im Außenbereich von Nikita Kurkowa am 18 Januar, 2006 um 15:09:20:
Es bedeutet, dass die Gemeinde an dieser Stelle keine weitere Siedlungsentwicklung zulassen will. Ihr Gebäude hat selbstverständlich Bestandsschutz, wenn es legal errichtet wurde. Erweiterungen sind aber kaum oder nur sehr eingeschränkt möglich (unter den Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 BauGB).
Gruß,
M. Büttner