Abgeschickt von Nikita Kurkowa am 18 Januar, 2006 um 15:09:20
Hallo,
ich habe hier eine bauplanungsrechtliche Frage.
Ich habe ein Wohnhaus im Außenbereich. Für mein Grundstück soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Die Nutzung auf meinem Grundstück wird mit "landwirtschaftlicher Fläche" nach § 9 Nr. 18 BauGB gestgesetzt.
Was bedeutet das für mich?
Habe ich Bestandsschutz?
Bekomme ich Entschädigung?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
Viele Grüße,
Nikita