Straßenbreite vor Einfahrt


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Abgeschickt von Markus Schwarz am 16 Januar, 2006 um 09:43:01

Wir haben vor etwa einen Jahr eine neu erbaute DHH gekauft. Sie liegt in einem Neubaugebiet. Die Straße ist scheinbar auch neu angelegt und gepflastert worden. Es gibt keine Bürgersteige. Dafür jedoch viele verkehrsberuhigende mit Bäumen bepflanzte Flächen, die seitlich am Rand in die Straße hineinragen.

Direkt gegenüber unsere Ausfahrt befindet sich eine solche. Würden wir nun versuchen, unsere Grundstücksgrenze mit einem Zaun zur Straße hin abzugrenzen, und ließen nur die Einfahrt in Form eines Tores frei, so wäre es nicht möglich in oder aus der Einfahrt zu kommen, da die Straße durch die gegenüberliegende Pflanzfläche zu schmal ist.

Gibt es irgendwelche Verordnungen, die das Setzen dieser verkehrsberuhigenden Flächen regeln, bzw. eine Vorgabe wie breit die Straße gegenüber einer Ausfahrt sein muß?





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