Re: Straßenbreite vor Einfahrt


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Markus Schwarz am 20 Januar, 2006 um 13:02:12

Antwort auf: Re: Straßenbreite vor Einfahrt von bodo hermann in gruppe türkis architekten in nrw am 18 Januar, 2006 um 22:33:31:

Hallo,

danke für die Antwort. Wir sitzen in Rheinland-Pfalz. Ich versuche Sie telefonisch parallel zu erreichen!

Viele Grüße

Markus Schwarz
: in welchem bundesland sitzen sie?
: üblicherweise berechnen wir für "einfahrten"
: mit 2,50 m breite eine "fahrgassenbreite" von 5,50m analog zu garagenverordnung.
: mfg
: bodo hermann
: rufen sie mich an unter 0201-496905 oder
: 0177-7-496905
: ich rufe zurück




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]