Abgeschickt von Müller, Torben am 09 Januar, 2006 um 12:52:48:
Antwort auf: Wegerecht/Haftung bei Unfällen von Günter Braun am 04 Januar, 2006 um 11:37:28:
Da hilft nur ein Zaun mit einem absperrbaren Tor an dem sich wegen der aufgetretenen Probleme auch der Nachbar beteiligen muss. Siehe Vorschriften zu Dienstbarkeiten im BGB bzgl. Kostentragung.
: Hallo zusammen,
: die Garageneinfahert eines Hauses wird über eine ca. 20m lange Zufahrt erreicht. Für diese Zufahrt besteht ein eingetragenes Wegerecht für den Nachbarn.
: Gleichzeitig wird die Zufahrt oft von Leuten als Abkürzung zu einem Supermarkt benutzt.
: Es gibt ein gelbes Scild "Nur Zufahrt für die Häuser Nr.X und Y".
: Fragen:
: Wer haftet bei Unfällen auf der Zufahrt für abkürzende Personen?
: Besteht eine Haftung des Eigentümers dem Wegerecht-Inhaber gegenüber bei Unfällen?
: Wie kann man eine Haftung juristisch sicher ausschließen?
: Danke im voraus für Eure Hilfe.
: Günter