Abgeschickt von Günter Braun am 04 Januar, 2006 um 11:37:28
Hallo zusammen,
die Garageneinfahert eines Hauses wird über eine ca. 20m lange Zufahrt erreicht. Für diese Zufahrt besteht ein eingetragenes Wegerecht für den Nachbarn.
Gleichzeitig wird die Zufahrt oft von Leuten als Abkürzung zu einem Supermarkt benutzt.
Es gibt ein gelbes Scild "Nur Zufahrt für die Häuser Nr.X und Y".
Fragen:
Wer haftet bei Unfällen auf der Zufahrt für abkürzende Personen?
Besteht eine Haftung des Eigentümers dem Wegerecht-Inhaber gegenüber bei Unfällen?
Wie kann man eine Haftung juristisch sicher ausschließen?
Danke im voraus für Eure Hilfe.
Günter