Abgeschickt von basti am 24 Oktober, 2005 um 09:46:45
Beziehen sich die im Abstandsflächenrecht der LBO-NRW genannten maximalen 15 m Grenzbebauung auf die Summe aller an die Grenze gebauten Gebäude eines Grundstücks oder nur auf ein Gebäude?
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