Abgeschickt von Klaus am 05 August, 2005 um 10:49:35
Antwort auf: Bauen im Aussenbereich von Gooser am 04 August, 2005 um 12:41:13:
Hallo,
ich kann mich dem Rat von Nils Jagow nur anschließen. Wenn man beim § 35 des BauGB nachliest, unter welch strengen Bedingungen ein Bauen im Außenbereich überhaupt möglich ist und Sie auch noch das Glück haben, Ihr Bauvorhaben im Landschaftsschutzgebiet bauen zu dürfen, würde ich mich auf keinerlei Diskussionen mit der genehmigenden behörde einlassen.