Abgeschickt von Gooser am 04 August, 2005 um 12:41:13:
Hallo,
ich möchte demnächst ein Einfamilienhaus im Aussenbereich und Landschaftschutzgebiet errichten. Eine Bauvoranfrage ist bereits mit Auflagen genehmigt. Mich würde Interessieren ob folgende Auflagen rechtsgültig sind:
1. N und W- Seite müssen mit einer dreireihigen Hecke (3,5m breit) eingegrünt werden. Die Hecke soll mit den Abständen dann 6,5m breit sein.
2. Die Garage muss an der N und O- Seite mit Holz verschalt werden.
Bitte um mithilfe