Re: Wintergarten NRW, Doppelhaushälfte


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Gesendet von Dirk Baumeister am 15 September, 2022 um 20:19:26:

Antwort an: Wintergarten NRW, Doppelhaushälfte posted by Melissa Hideg Sanchez am 08 September, 2022 um 15:02:43:

Ich möchte gerne nochmal in aller Deutlichkeit darauf hinweisen, dass "verfahrensfrei" bedeutet, dass der Bauherr selbst verantwortlich dafür ist, dass SÄMTLICHE planungs- und bauordnungsrechtlichen VORSCHRIFTEN bei seinem Vorhaben EINGEHALTEN werden. Es erfolgt keinerlei vorherige Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde. Gibt es am Ende doch einen Verstoß, der nicht heilbar ist, können die Folgen bis hin zu einer Abrissverfügung reichen.

Als Laie und aus Kostengründen auf eine fachkundige Begleitung zu verzichten ist dementsprechend umso dramatischer je weniger Ahnung man selbst hat und desto teurer das Vorhaben ist.

Viele Grüße
Dirk Baumeister

: Guten Tag zusammen,

: wir möchten einen unbeheizten Wintergarten in NRW bauen.

: Die Größe des Wintergartens ist 24 qm.
:
: Nach BauO NRW heißt es:
: Gemäß der BauO NRW sind Wintergärten bis 30 qm Brutto-Grundfläche mit einem Mindestabstand von 3 m zur Nachbargrenze verfahrensfrei.
:
: Wir haben aber eine Doppelhaushälfte und der Wintergarten würde dann beim Nachbarn angrenzen. Heißt das jetzt für uns, wir dürfen keinen Wintergarten von 24qm bauen?

: Wer kennt sich da aus und kann uns Tipps geben.

: Denn nach der oben beschriebenen BauO NRW heißt das für alle Doppelhausbesitzer in NRW, sie dürfen keinen Wintergarten bauen, da sie den Abstand zum Nachbarn von 3 m nicht einhalten können.
:
: Ist unsere Annahme richtig?

: Vielen Dank für Rückmeldungen!

: @Baurecht.de: Klasse Seite, mit sehr hohem Informationsgehalt!

: Gruß Michael





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