Wintergarten NRW, Doppelhaushälfte


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Gesendet von Melissa Hideg Sanchez am 08 September, 2022 um 15:02:43:

Guten Tag zusammen,

wir möchten einen unbeheizten Wintergarten in NRW bauen.

Die Größe des Wintergartens ist 24 qm.

Nach BauO NRW heißt es:
Gemäß der BauO NRW sind Wintergärten bis 30 qm Brutto-Grundfläche mit einem Mindestabstand von 3 m zur Nachbargrenze verfahrensfrei.

Wir haben aber eine Doppelhaushälfte und der Wintergarten würde dann beim Nachbarn angrenzen. Heißt das jetzt für uns, wir dürfen keinen Wintergarten von 24qm bauen?

Wer kennt sich da aus und kann uns Tipps geben.

Denn nach der oben beschriebenen BauO NRW heißt das für alle Doppelhausbesitzer in NRW, sie dürfen keinen Wintergarten bauen, da sie den Abstand zum Nachbarn von 3 m nicht einhalten können.

Ist unsere Annahme richtig?

Vielen Dank für Rückmeldungen!

@Baurecht.de: Klasse Seite, mit sehr hohem Informationsgehalt!

Gruß Michael




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