Re: Unzulässige Nutzungen in nebeneinander liegenden Gewerbegebieten


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Gesendet von Bauassessor am 01 Juni, 2021 um 15:58:12:

Antwort an: Unzulässige Nutzungen in nebeneinander liegenden Gewerbegebieten posted by Johannes D. Semper am 18 April, 2021 um 22:03:16:

Ja, das klingt plausibel, da auch Bewohner von Betriebsleiterwohnungen besondere Schutzansprüche vor Lärm haben. Sofern die Lärmsituation im Planaufstellungsverfahren konkret untersucht worden ist (z.B. durch ein Lärmgutachten), ist die Begründung meines Erachtens ausreichend.

: Guten Abend werte Forumsmitglieder,

: gegenwärtig beschäftigt mich die Frage, ob sich zwei unmittelbar nebeneinander liegende kleinere Gewerbegebiete (ähnlich groß, jeweils kleiner 5ha), 1x nördlich und 1x südlich einer Ortsrandstr. gelegen, dahingehend unterscheiden können/dürfen, dass in einem Fall Wohnungen für Betriebsleiter zulässig sind und im anderen nicht. Das GE-Gebiet mit dem Ausschluss ist -5 Jahre jünger. Als Begründung wird in dem Fall, wo es nicht zulässig ist, dass eine nahegelegene Sport-/Festhalle zu immissionsschutzrechtlichen Konflikten führen könne. Wohlgemerkt in einem GE-Gebiet.

: Halten Sie dieses Prozedere für plausibel?

: Würde mich über Ihre Einschätzungen sehr freuen.

: Mit freundlichen Grüßen
: JDS





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