Unzulässige Nutzungen in nebeneinander liegenden Gewerbegebieten


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Gesendet von Johannes D. Semper am 18 April, 2021 um 22:03:16:

Guten Abend werte Forumsmitglieder,

gegenwärtig beschäftigt mich die Frage, ob sich zwei unmittelbar nebeneinander liegende kleinere Gewerbegebiete (ähnlich groß, jeweils kleiner 5ha), 1x nördlich und 1x südlich einer Ortsrandstr. gelegen, dahingehend unterscheiden können/dürfen, dass in einem Fall Wohnungen für Betriebsleiter zulässig sind und im anderen nicht. Das GE-Gebiet mit dem Ausschluss ist -5 Jahre jünger. Als Begründung wird in dem Fall, wo es nicht zulässig ist, dass eine nahegelegene Sport-/Festhalle zu immissionsschutzrechtlichen Konflikten führen könne. Wohlgemerkt in einem GE-Gebiet.

Halten Sie dieses Prozedere für plausibel?

Würde mich über Ihre Einschätzungen sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
JDS



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