Re: Baumängel, Schlussrate


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Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 09 Juni, 2020 um 23:53:13:

Antwort an: Baumängel, Schlussrate posted by Barbara am 08 Juni, 2020 um 15:38:46:

Hallo Barbara,
es hört sich alles erst mal nicht gut an...und manches ist mir hier noch nicht verständlich.
Die Baumängel wurden von einem Sachverständigem festgestellt, aber die Kosten für die Beseitigung der Baumängel wurden nicht festgestellt, oder?
Ohne eine Feststellung der Kosten ist auch ein Vergleich natürlich nicht möglich.
Bei einer fiktiven Bausumme von 500.000 € und einem Einbehalt von 5% = 25.000€ erscheint mir der Einbehalt sogar zu gering- ohne Kenntnis der genauen Details.
a. Barrierefreiheit: Wo ist das Problem, innen oder außen?
b. Trittschall, wie viel dB wurden gemessen?
Zu b. Hier eine Besserung des Trittschall zu erreichen, ist –ohne Neueinbau des Fertigfußboden mit schwimmenden Estrich- fast nicht zu erreichen.
Eine Feststellung der Kosten durch einen Handwerker wird vor Gericht nicht ausreichen.
Ich bin kein Jurist, nur Architekt.





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