Baumängel, Schlussrate


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Gesendet von Barbara am 08 Juni, 2020 um 15:38:46:


Guten Tag. Wir haben wegen diversen Baumängel, die Schlussrate 5% einbehalten. Die Baumängel wurden von einem Sachverständigen festgestellt. Der Bauträger hat mittlerweile 95% der Mängel nachgebessert. Die versprochene Barrierefreiheit ( Balkonzugang) und die Mängel an der Trittschall (die Wohnung über uns weißt Mängel auf) erkennt er nicht an, bzw. die Nachbarn verweigern die Nachbesserung. Der Bauträger verlangt jetzt die Bezahlung der Schlussrate. Er droht mit einer Klage. Ein beauftragter Anwalt favorisiert einen Vergleich und rät uns, nochmals einen Sachverständigen auf unsere Kosten zu beauftragen . Als wir das abgelehnt haben, meinte er, wir sollen einen Handwerker fragen, vielleicht kennt der die Reparaturkosten. Wir sind völlig verzweifelt.
Der barrierefreie Zugang steht in der Baubeschreibung , der Trittschall wurde auch schon durch eine Messung ermittelt.
Meine Frage: Ist ein Vergleich in dieser Situation überhaupt möglich? Wenn ja, wer soll die Höhe bestimmen? Bis jetzt hat nur der Anwalt an der ganzen Geschichte verdient!



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