Gesendet von Peter am 12 August, 2019 um 19:52:31:
Folgende fiktive Situation:
Die Stadt X stellt aktuell einen Bebauungsplan für ein Gebiet Y im Außenbereich auf. Dieser Bebauungsplan ist noch nicht rechtskräftig,es kann aber bereits nach §33 BauGB eine Baugenehmigung beantragt werden.
Auf dem Gebiet sollen laut Planung 4 Häuser entstehen. Jeder der 4 Bauplätze soll eine gewisse Mindestgröße haben. Das Gebiet Y gehört 3 verschiedenen Personen (A, B, C). Das Gebiet ist noch nicht vermessen, so dass es noch keine konkreten Bauplätze gibt.
Können Baugenehmigungen erteilt werden, obwohl das Gebiet noch nicht vermessen und geteilt ist?