Gesendet von Bauassessor am 29 März, 2019 um 09:43:18:
Antwort an: Einfriedung entlang der Verkehrsfläche besonderer Bestimming posted by Elena Neumann am 27 März, 2019 um 19:11:34:
Hallo,
der Bebauungsplan regelt für gewöhnlich nicht, ob eine Straße öffentlich ist oder privat. Das wird mit einer Widmung im Anschluss an die Fertigstellung der Straße geregelt. Wenn sie gewidmet wurde, ist sie öffentlich.
Die Festsetzung der Zweckbestimmung sagt nur aus, dass man mit der Straße einen besonderen "Zweck" erfüllen möchte - in der Regel eine Verkehrsberuhigung auf 30 km/h oder Spielstraße.
Von daher haben die Mitarbeiter im Bauamt das sehr wahrscheinlich doch ordnungsgemäß geprüft.
: Wir haben im Vorgarten einen Gabionenzaun gebaut als Sichtschutz, weil sonst jeder, der vorbei gehen, bei uns in Garten reinguckt. Der Zaun ist 180 cm hoch. Nach 2 Jahren kam der Brief vom Bauamt, in dem wir aufgefordert wurden den Zaun auf 80 cm Höhe zu reduzieren. Weil er an der öffentlichen Straße kommt. Wir haben versucht das umzugehen, haben Kontakt mit Bauamt aufgenommen, aber umsonst. Lange Rede, kurze Sinn, wir haben die Steine rausgenommen auf die Höhe von 80 cm und durften Gitter behalten als Rankhilfe für den Efeu, da wir zwischen den Gabionen Efeu haben und nun muss alles durchgehen grün werden. Jetzt habe ich mir den Bebauungsplan nochmal angeguckt und festgestellt, dass die Straße vor unserem Haus keine öffentliche Straße ist, sondern eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung. Und Einfriedung entlang do eine Fläche ist in dem Bebauungplan nicht geregelt. Aber es kann doch nicht sein, dass die MA vom BA das nicht geprüft haben? Oder gibt es noch Regelungen für solche Flächen? Das ist eine Spielstraße.