Gesendet von Elena Neumann am 27 März, 2019 um 19:11:34:
Wir haben im Vorgarten einen Gabionenzaun gebaut als Sichtschutz, weil sonst jeder, der vorbei gehen, bei uns in Garten reinguckt. Der Zaun ist 180 cm hoch. Nach 2 Jahren kam der Brief vom Bauamt, in dem wir aufgefordert wurden den Zaun auf 80 cm Höhe zu reduzieren. Weil er an der öffentlichen Straße kommt. Wir haben versucht das umzugehen, haben Kontakt mit Bauamt aufgenommen, aber umsonst. Lange Rede, kurze Sinn, wir haben die Steine rausgenommen auf die Höhe von 80 cm und durften Gitter behalten als Rankhilfe für den Efeu, da wir zwischen den Gabionen Efeu haben und nun muss alles durchgehen grün werden. Jetzt habe ich mir den Bebauungsplan nochmal angeguckt und festgestellt, dass die Straße vor unserem Haus keine öffentliche Straße ist, sondern eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung. Und Einfriedung entlang do eine Fläche ist in dem Bebauungplan nicht geregelt. Aber es kann doch nicht sein, dass die MA vom BA das nicht geprüft haben? Oder gibt es noch Regelungen für solche Flächen? Das ist eine Spielstraße.