Re: Vorgehensweise Hausbau auf Hinterliegergrundstück


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Gesendet von Dirk Baumeister am 23 Januar, 2019 um 20:01:07:

Antwort an: Vorgehensweise Hausbau auf Hinterliegergrundstück posted by Lars Richter am 23 Januar, 2019 um 14:37:22:

Klärung von Bebaubarkeit eines Grundstücks macht man üblicherweise über eine Bauvoranfrage. In Ihrem Fall sollte darüberhinaus die Erschließung (Medienversorgung, Entwässerung) des Grundstücks geklärt werden.

Bei völliger Ahnungslosigkeit empfiehlt sich zunächst die Rückfrage bei der Gemeinde und darüberhinaus, gleichzeitig oder anschließend, die Beauftragung eines fachkundigen Planers.

: Hallo Zusammen,

: nehmen wir mal folgenden, rein fiktiven Fall an:
: Aus einer Erbschaft wird ein Teil eines Grundstücks erworben, dass beerbte Grundstück würde dafür geteilt. Auf zwei Teilen stehen EFH, auf einem weiteren Teil ein Wochenendhaus. Der Teil mit dem Wochenendhaus (ein Hinterliegergrundstück) erhält ein Wege-, jedoch (wohl) kein Leitungsrecht. Ein entsprechender Weg wird gebaut.

: Nach einiger Zeit würde man sich entschließen, das Wochenendhaus abzureißen um dort ebenfalls ein EFH zu errichten. Wie müsste man dann vorgehen? Um Klarheit bzgl. der Art des Grundstücks (Bauland ja/nein) zu erhalten sollte man sicher erstmal im Grundbuch nachschauen oder?

: Wenn ein Wegerecht aber kein Leitungsrecht eingetragen ist, gibt es dann Möglichkeiten dieses durchzusetzen? Nehmen wir an, man könnte über ein anderes, drittes Grundstück (das man ggf. erwirbt) direkt Leitungen legen lassen. Wäre das möglich und würde man dann das Grundstück mit dem Wochenendhaus in Bauland "umwidmen" / umwandeln können?

: Viele Fragen, bei völliger Unklarheit :-)

: Besten Dank!

: MfG





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